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   OLG Karlsruhe, 03.11.2008 - 2 WF 144/08   

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https://dejure.org/2008,9722
OLG Karlsruhe, 03.11.2008 - 2 WF 144/08 (https://dejure.org/2008,9722)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.11.2008 - 2 WF 144/08 (https://dejure.org/2008,9722)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. November 2008 - 2 WF 144/08 (https://dejure.org/2008,9722)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einsetzung eigenen Vermögens durch die Prozesskostenhilfe begehrende Partei i.R.e. Ehescheidung; Zurechnung fiktiven Vermögens im Hinblick auf die Verpflichtung zur Verwendung eingehenden Kapitals zur Leistung von Prozesskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des Erlöses aus dem Verkauf des Familienheims im Rahmen der Prozesskostenhilfe bei Verwendung zur Rückzahlung eines zur Finanzierung des Hauskaufs aufgenommenen Kredits und zum Ausgleich eines überzogenen Girokontos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Prozesskostenhilfe - So schützen Sie das Vermögen Ihres Mandanten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1890
  • MDR 2009, 46
  • FamRZ 2009, 363
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 22.12.2003 - 2 AZB 23/03

    Nachträgliche Abänderung der Prozesskostenhilfe bei Erhalt einer Abfindung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.11.2008 - 2 WF 144/08
    Wenn wie hier die Verbindlichkeiten der Partei ihre verwertbaren Vermögenswerte übersteigen, so braucht sie eingehendes Geld grundsätzlich nicht zur Zahlung der Prozesskosten zu verwenden (vgl. BAG, ArbRB 2006, 109).
  • BGH, 25.11.1998 - XII ZB 117/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.11.2008 - 2 WF 144/08
    Dies wird u.a. dann angenommen, wenn mit einer eingehenden Zahlung eine Verbindlichkeit weit vor deren Fälligkeit getilgt wird (BGH FamRZ 1999, 644 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2008, 1262; 2002, 1196 ; Stein/Jonas/Bork, ZPO , 22. Auflage, § 115 Rdnr.92; Zimmermann, Prozesskostenhilfe, 3. Auflage, Rdnr.154; Kalthoener/Büttner/Wrobel- Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Auflage, Rdnr.353).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2003 - 15 W 3/03

    Prozesskostenhilfe: Einsatz von Grundvermögen und Zumutbarkeit einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.11.2008 - 2 WF 144/08
    Keine Partei ist nach § 115 ZPO dazu verpflichtet, einen Kontokorrent-Kredit für die Prozesskosten aufzunehmen (OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1499; Zöller/Philippi, ZPO , 26. Auflage, § 115 Rn. 63).
  • OLG Karlsruhe, 17.12.2001 - 16 WF 137/01

    Rechtliche Einordnung der Abfindung; Anrechnung einer Abfindung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.11.2008 - 2 WF 144/08
    Dies wird u.a. dann angenommen, wenn mit einer eingehenden Zahlung eine Verbindlichkeit weit vor deren Fälligkeit getilgt wird (BGH FamRZ 1999, 644 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2008, 1262; 2002, 1196 ; Stein/Jonas/Bork, ZPO , 22. Auflage, § 115 Rdnr.92; Zimmermann, Prozesskostenhilfe, 3. Auflage, Rdnr.154; Kalthoener/Büttner/Wrobel- Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Auflage, Rdnr.353).
  • OLG Karlsruhe, 28.11.2007 - 16 WF 200/07

    Anforderungen an die Substantiierung eines Anspruchs auf Bewilligung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.11.2008 - 2 WF 144/08
    Dies wird u.a. dann angenommen, wenn mit einer eingehenden Zahlung eine Verbindlichkeit weit vor deren Fälligkeit getilgt wird (BGH FamRZ 1999, 644 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2008, 1262; 2002, 1196 ; Stein/Jonas/Bork, ZPO , 22. Auflage, § 115 Rdnr.92; Zimmermann, Prozesskostenhilfe, 3. Auflage, Rdnr.154; Kalthoener/Büttner/Wrobel- Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Auflage, Rdnr.353).
  • OLG Celle, 05.11.2013 - 17 WF 223/13

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe bei beabsichtigter Veräußerung einer

    Vielmehr entspricht es nicht nur wirtschaftlicher Vernunft, sondern regelmäßig auch den mit den finanzierenden Banken getroffenen Vereinbarungen, einen Immobilienkredit mit dem Verkaufserlös abzulösen, wenn die Immobilie veräußert wird (vgl. die Nachweise bei Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 115, Rn. 46, OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 363, Tz. 12).
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